Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heckert Solar GmbH

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Heckert Solar GmbH

Carl-von-Bach-Straße 11
09116 Chemnitz (Deutschland)

Telefon

+49 (0) 371 45 85 68 0

Telefax

+49 (0) 371 45 85 68 880

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info@heckert-solar.com

1. Allgemeines

1.1.

Lieferungen und Leistungen der Heckert Solar GmbH (nachfolgend Heckert Solar genannt) erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen.

1.2.

Der Besteller erkennt nach Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung oder durch Erteilung eines Auftrages die Verkaufs- und Lieferbedingungen an, die für die gesamte Geschäftsbeziehung mit uns gelten soll. Die einmal vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.

1.3.

Jede von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bestimmung bedarf der Textform.

2. Vertragsangebote

2.1.

Alle Angebote von Heckert Solar erfolgen freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.

2.2.

Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von Heckert Solar rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte usw. eines Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Heckert Solar.

2.3.

An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Heckert Solar seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Heckert Solar.

3. Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Recycling

3.1.

Als Lieferfrist gilt ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannte Frist. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Durchführung des Vertrages erforderlichen Unterlagen übergeben und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.

3.2.

Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, soweit Heckert Solar z.B. bei Eintritt durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Umstände, deren Beseitigung wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, daran gehindert ist.

3.3.

Kommt Heckert Solar mit der Lieferung in Verzug, kann er dem Besteller eine angemessene Nachfrist stellen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist damit nicht begründet. Liefert Heckert Solar nicht innerhalb der Nachfrist, ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.

3.4.

Heckert Solar kann die Lieferung fristlos einstellen, wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet oder ungünstige Vermögensverhältnisse des Bestellers im Nachhinein bekannt werden, wie Protest eines vom Besteller einzulösenden Scheck oder Wechsel, Vergleichs- oder Konkursanträge.

3.5.

Als Lieferbedingungen gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Incoterms.

3.6.

Die angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen. Teillieferungen sind zulässig.

3.7.

Im Rahmen der Verpackungsverordnung nimmt die Heckert Solar GmbH die von ihr verwendeten Transportverpackungen zurück. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: info@heckert-solar.com oder Tel +49 371 458568 0. Andernfalls entsorgt der Besteller die Paletten / Verpackung auf eigene Kosten.

3.8.

Heckert Solar verkauft ausschließlich an Wiederverkäufer. Als Wiederverkäufer in der EU, ausgenommen Deutschland, ist der Kunde für die Meldung der Solarmodule im Rahmen des WEEE verantwortlich. Sollte der Kunde in Ausnahmefällen als Endverbraucher auftreten, ist er verpflichtet, Heckert Solar davon in Kenntnis zu setzen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1.

Die Preise gelten ab Werk Chemnitz/Germany, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackung & Versand, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

4.2.

Bei Bestellung von weniger als 10 Solarmodulen berechnet Heckert Solar eine Verpackungspauschale von zusätzlich 25 €.

4.3.

Erfolgt durch einen Zulieferer von Heckert Solar eine Preisanpassung, so ist Heckert Solar berechtigt, auch die mit dem Besteller bereits vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen, wenn der Besteller Vollkaufmann ist. Mit Bereitstellung der Lieferung für den Besteller wird der Zahlungsanspruch von Heckert Solar fällig.

4.4.

Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, auch aus anderen Verträgen, gegenüber Heckert Solar voraus. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei Überschreiten von Zahlungsterminen gelten, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche und ohne Abmahnung, Verzugszinsen gemäß BGB als vereinbart.

4.5.

Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.

4.6.

Rechnungen von Heckert Solar können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

5. Stornierungen/Änderungen

Heckert Solar fertigt auftragsbezogen. Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen durch den Besteller gelten daher nur dann, wenn diese von Heckert Solar schriftlich bestätigt worden sind.

5.1.

Bis 3 Wochen vor dem bestätigten Liefertermin werden 10% der stornierten Auftragssumme und bis 2 Tage vor dem bestätigten Liefertermin 25% der stornierten Auftragssumme an den Besteller verrechnet.

5.2.

Heckert Solar kann Aufträge, die mit der Zahlungskondition Vorkasse ausgewiesen sind, ab der zweiten Terminverschiebung bzw. der zweiten innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht geleisteten Bezahlung gegenüber dem Besteller kostenfrei einseitig stornieren.

5.3.

Dem Auftrag des Bestellers eineindeutig zuordenbare Stornierungskosten von Lieferanten im Bereich der Handelsware an Heckert Solar werden an den Besteller zu 100% weiterbelastet, unabhängig vom Termin der Stornierung.

5.4.

Für Änderungen bereits kommissionierter Aufträge durch den Besteller berechnet Heckert Solar eine Aufwandsentschädigung von 50 €.

6. Mängelhaftung

Bei Vorliegen von Mängeln, auch bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, leistet Heckert Solar Gewähr wie folgt:

6.1.

Im Fall von sichtbaren Transportschäden muss sich der Besteller den Schaden vom Spediteur auf dem Lieferschein und dem Ablieferbeleg bestätigen lassen. Die Ware ist unmittelbar auf Schäden zu untersuchen. Ein Warenschaden ist Heckert Solar innerhalb von 2 Werktagen unter Vorlage des Lieferscheins, auf dem der Spediteur den Transportschaden anerkannt hat, schriftlich mitzuteilen.

6.2.

Beanstandungen wegen erkennbarer äußerer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen.

6.3.

Bei berechtigten Beanstandungen bessert Heckert Solar nach Wahl nach oder liefert einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn Heckert Solar eine gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von Heckert Solar anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lässt. Bei anerkannten Fehlmengen kann Heckert Solar nach Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

6.4.

Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehlern, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzpflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch soweit diese Schäden nicht am Lieferungsgegenstand selbst entstehen, haftet Heckert Solar oder dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder ein Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Leistungen sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die Zusicherungen nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

6.5.

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 2 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Nachbesserungen beträgt die Gewährleistungsfrist 3 Monate, für Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen 6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefer- oder Leistungsgegenstand. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1.

Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung – auch bis zur Einlösung von Schecks – Eigentum von Heckert Solar.

7.2.

Wiederverkäufer ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die Forderung aus der Weiterveräußerung an Heckert Solar ab. Heckert Solar nimmt die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, Heckert Solar nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Heckert Solar. Der Käufer ist nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Heckert Solar ordnungsgemäß nachkommt. Der Besteller hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.3.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware von Heckert Solar ist dem Besteller nicht gestattet. Ferner ist der Besteller verpflichtet, Heckert Solar Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Besteller untersagt.

8. Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten des Bestellers werden von Heckert Solar gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert.

9. Schlussbestimmung

9.1.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz, Bundesrepublik Deutschland.

9.2.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.

9.3.

Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 01.04.2022 und setzen alle bisherigen außer Kraft.