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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Heckert Solar AG, Chemnitz/Germany


1. Allgemeines

1.1. Lieferungen und Leistungen der Heckert Solar AG (nachfolgend Heckert Solar genannt) erfolgen ausschließlich zu nachfolgenden Bedingungen.

1.2. Der Besteller erkennt nach Entgegennahme eines Angebotes, einer Auftragsbestätigung oder durch Erteilung eines Auftrages die Verkaufs- und Lieferbedingungen an, die für
die gesamte Geschäftsbeziehung mit uns gelten soll. Die einmal vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch für zukünftige Vertragsabschlüsse als vereinbart.

1.3. Jede von den Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bestimmung bedarf der schriftlichen Bestätigung.

2. Vertragsangebote

2.1. Alle Angebote von Heckert Solar erfolgen freibleibend. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maße und Gewichtsangaben sind nur
annähernd maßgebend. Offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind nicht verbindlich.

2.2. Aufträge werden erst durch schriftliche Bestätigung von Heckert Solar rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vorbehalte usw. eines Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung durch Heckert Solar.

2.3. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Heckert Solar seine eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor.
Eine Weitergabe an Dritte oder Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Heckert Solar.

3. Versand, Verpackung, Gefahrübergang

3.1. Als Lieferfrist gilt ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannte Frist. Der Beginn einer vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass alle zur Durchführung des Vertrages
erforderlichen Unterlagen übergeben und vereinbarte Zahlungen geleistet wurden.

3.2. Die Verpflichtung zur Lieferung entfällt, soweit Heckert Solar z.B. bei Eintritt durch höhere Gewalt oder durch sonstige unvorhersehbare Umstände, deren Beseitigung
wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, daran gehindert ist.

3.3. Kommt Heckert Solar mit der Lieferung in Verzug, kann er dem Besteller eine angemessene Nachfrist stellen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist damit nicht begründet.
Liefert Heckert Solar nicht innerhalb der Nachfrist, ist der Besteller unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zum Rücktritt berechtigt.

3.4. Heckert Solar kann die Lieferung fristlos einstellen wenn sich der Besteller im Zahlungsverzug befindet, oder ungünstige Vermögensverhältnisse des Bestellers im nachhinein
bekannt werden wie Protest eines vom Besteller einzulösenden Scheck oder Wechsel, Vergleichs- oder Konkursanträge.

3.5. Die Gefahr geht auf den Besteller über - auch dann wenn frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist -, sobald die Lieferung im Werk von Heckert Solar für den Besteller bereit
gestellt ist. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns Heckert Solar gegen Bruch, Transport und Feuer versichert.

3.6. Die angelieferte Ware ist, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweist, vom Besteller entgegenzunehmen, Teillieferungen sind zulässig.

3.7. Der Besteller entsorgt Verpackung und Palette(n) auf eigene Kosten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Preise gelten ab Werk Chemnitz/Germany, zzgl. der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, zzgl. Verpackung & Versand, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

4.2. Werden die Preise allgemein von Heckert Solar erhöht, so ist Heckert Solar berechtigt, auch die mit dem Besteller bereits vereinbarten Preise in gleicher Weise zu erhöhen,
wenn der Besteller Vollkaufmann ist. Mit Bereitstellung der Lieferung für den Besteller wird der Zahlungsanspruch von Heckert Solar fällig.

4.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die
fristgerechte Erfüllung aller Verpflichtungen des Bestellers, auch aus anderen Verträgen, gegenüber Heckert Solar voraus. Unberechtigter Skontoabzug wird nachgefordert. Bei
Überschreiten von Zahlungsterminen gelten unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche und ohne Abmahnung Verzugszinsen gemäß BGB als vereinbart.

4.4. Einwände gegen Rechnungen und Vorauszahlungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, soweit offensichtliche Fehler vorliegen.

4.5. Rechnungen von Heckert Solar können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgelegten Gegenansprüchen aufgerechnet werden.

5. Gewährleistung

Bei Vorliegen von Mängeln, auch bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften, leistet Heckert Solar Gewähr wie folgt:

5.1. Im Fall von sichtbaren Transportschäden muss sich der Besteller den Schaden vom Spediteur auf dem Lieferschein und dem Ablieferbeleg bestätigen lassen. Die Ware ist
unmittelbar auf Schäden zu untersuchen. Ein Warenschaden ist Heckert Solar innerhalb von 2 Werktagen unter Vorlage des Lieferscheins schriftlich mitzuteilen, auf dem der
Spediteur den Transportschaden anerkannt hat.

5.2. Beanstandungen wegen erkennbarer äußerer Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich, spätestens aber innerhalb 7 Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich erfolgen.

5.3. Bei berechtigten Beanstandungen bessert Heckert Solar nach Wahl nach oder liefert einwandfreie Ersatzware. Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht zu, wenn Heckert Solar
eine gesetzte angemessene Nachfrist für die Behebung eines von Heckert Solar anerkannten Mangels durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen. Bei anerkannten
Fehlmengen kann Heckert Solar nach Wahl die Fehlmengen nachliefern oder eine entsprechende Gutschrift erteilen.

5.4. Für Schäden, die im Rahmen der Gewährleistung wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, wegen Beratungsfehler, aus unerlaubter Handlung, wegen schuldhafter
Verletzung der Nachbesserungs- oder Ersatzpflicht oder aus sonstigen Rechtsgründen eintreten, und zwar insbesondere auch soweit, diese Schäden nicht an
Lieferungsgegenstand selbst entstehen, haftet Heckert Solar oder dessen gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz vor oder ein
Haftungsausschluss ist aus sonstigen Gründen gesetzlich nicht zulässig. Bei Fehlen zugesicherter Leistungen sind Schadenersatzansprüche ebenfalls ausgeschlossen, wenn die
Zusicherungen nicht gerade die Bedeutung hatte, Mangelfolgeschäden zu vermeiden.

5.5. Die Gewährleistungsbedingungen und -zeiten für unsere solartechnischen Produkte lt. Preislisten, Prospekten, Angeboten und sonstigen Unterlagen sind freibleibend und
separat dokumentiert.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zum Ausgleich aller offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung - auch bis zur Einlösung von Schecks - Eigentum von Heckert Solar.

6.2. Wiederverkäufer ist der Verkauf unserer Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im eigenen Namen gestattet. Der Käufer tritt schon jetzt die
Forderung aus der Weiterveräußerung an Heckert Solar ab. Heckert Solar nimmt die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung
mit anderen, Heckert Solar nicht gehörenden Waren gilt die Abtretung der Forderung in Höhe unseres Rechnungswertes der Vorbehaltsware von Heckert Solar. Der Käufer ist
nur solange ermächtigt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Heckert Solar ordnungsgemäß nachkommt. Der
Besteller hat sich gegenüber seinen Abnehmern das Eigentum vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

6.3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware von Heckert Solar ist dem Besteller nicht gestattet. Er ist verpflichtet, Heckert Solar Zugriffe Dritter auf die
Vorbehaltsware sofort anzuzeigen. Die Vereinbarung von Abtretungsverboten ist dem Besteller untersagt.

7. Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten des Bestellers werden von Heckert Solar gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes
gespeichert.

8. Schlussbestimmung

8.1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Chemnitz, Bundesrepublik Deutschland.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die
Vertragsparteien werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.
8.3. Die Vertragsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem 1.11.2009 und setzen alle bisherigen außer Kraft.