Gewährleistungsbedingungen
Gewährleistungsbedingungen der Heckert Solar AG für kristalline Solarmodule.
1. Produktgewährleistung
1.1. Die Heckert Solar AG (nachfolgend Heckert Solar genannt) übernimmt für die von ihr gelieferten Standard-Markenmodule die Gewährleistung dafür, daß diese frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Eine natürliche Beeinträchtigung stellt keinen Fehler dar.
1.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Lieferdatum an den Vertragspartner von Heckert Solar.
1.3. Die Gewährleistung umfaßt nach Wahl von Heckert Solar die Reparatur, die Ersatzlieferung oder die Erstattung des Kaufpreises. Von der Gewährleistung nicht erfaßt sind Kosten für den Ausbau, den Transport und den Wiedereinbau der Module sowie etwaige Ertragsausfälle. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ersetzte Solarmodule gehen in das Eigentum von Heckert Solar über.
1.4. Bei den für die Solarmodule verwendeten Gläsern handelt es sich um sehr hochwertige Produkte, bei denen Glasbruch nur durch mechanische Einflüsse Dritter entstehen kann, so daß für das Glas keine Gewährleistung übernommen wird.
2. Leistungsgewährleistung gegen Degradation der Solarzellen
2.1. Heckert Solar sichert zu, daß die im Solarmodul verwendeten Solarzellen während eines Zeitraums von:
10 Jahren 90% und
25 Jahren 80%
der im Datenblatt des Herstellungsjahres ausgewiesenen Minimalleistung erbringen. Die Fristen gelten ab Lieferdatum an den Vertragspartner von Heckert Solar.
2.2. Grundlage dieser Gewährleistung ist die Modulleistungsmessung durch Heckert Solar mit eigenen Meßgeräten unter Standardtestbedingungen (25°C Zelltemperatur, Einstrahlung 1000 Watt/qm und Spektrum AM 1,5).
2.3. Die Leistungsgewährleistung tritt immer dann in Kraft, wenn das Solarmodul nachweislich weniger Leistung erbringt als die oben genannten Prozentzahlen der Mindestleistung.
2.4. Die Gewährleistung umfaßt nach Wahl von Heckert Solar das Liefern von zusätzlichen oder den Austausch der gelieferten Solarmodule mittels neuer oder reparierter Module oder die teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Sofern der ursprünglich gelieferte Modultyp nicht mehr serienmäßig hergestellt wird, werden Ersatz- und Zusatzmodule der jeweiligen aktuellen Standardtypen geliefert. Von der Gewährleistung nicht erfaßt sind Kosten für den Ausbau, den Transport und den Wiedereinbau der Module sowie etwaige Ertragsausfälle. Weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind ebenfalls ausgeschlossen. Ersetzte Solarmodule gehen in das Eigentum von Heckert Solar über.
2.5. Die zugesicherte Gewährleistungsfrist wird durch Zusatz-, Ersatzlieferung oder Reparatur nicht verlängert.
3. Die Produkt- sowie die Leistungsgewährleistung ist ausgeschlossen,
- wenn der Defekt eines Solarmoduls aufgrund von Systemkomponenten wie Kabeln, Wechselrichtern o.ä. verursacht wurde;
- wenn der Leistungsabfall durch Überspannung, Blitzschlag, Überschwemmung, Brand oder ähnliche Ereignisse verursacht wurde;
- wenn die Module durch Mißbrauch, Fahrlässigkeit, Unfall, Ungeziefer, mechanische Einflüsse oder höhere Gewalt beeinträchtigt wurden;
- wenn die Module durch unsachgemäße Installation, Anwendung und Handhabung, Betrieb, Lagerung oder Transport, durch Verschmutzung oder Betrieb unter ungeeigneten Umweltbedingungen zerstört, beschädigt oder beeinträchtigt wurden;
- wenn das Solarmodul in irgendeiner Weise technisch manipuliert wurde (z.B. Austausch der Steckverbinder);
- wenn die Module Eingriffen Dritter ausgesetzt waren;
- wenn Seriennummern oder Typenschilder Manipulationen ausgesetzt waren oder die Module aus sonstigen Gründen nicht eindeutig identifizierbar sind.
4. Geltendmachung der Gewährleistungsrechte
4.1. Die Gewährleistungsrechte können unter Vorlage der Kopien des jeweiligen Lieferscheins und der betreffenden Rechnung von Heckert Solar bzw. des Verkäufers mittels des Formulars „Reklamation“ (PDF-Datei unter www.heckert-solar.com/Service/Downloads) bei Heckert Solar direkt oder über den Vertragspartner von Heckert Solar geltend gemacht werden.
4.2. Erkennbare Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt, Heckert Solar schriftlich anzuzeigen, nicht erkennbare Mängel unverzüglich nach Feststellung. Bemängelte Module, die ohne vorherige schriftliche Aufforderung seitens Heckert Solar angeliefert werden, werden nicht angenommen.
Die vorliegenden Gewährleistungsbedingungen ersetzen etwaige früher gegebene Gewährleistungsbedingungen. Heckert Solar ist nicht haftbar für Zusatz-, Folge- oder andere wie auch immer verursachte Schäden. Es gilt Deutsches Recht.
Heckert Solar AG, Carl-von-Bach-Str. 11, D-09116 Chemnitz, GERMANY.
Gültig ab 01.07.2010